Innovation und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
Innovation und Datenschutz schliessen sich auch im Hinblick auf mobile Anwendungen nicht aus - das möchte MSNI im Rahmen seiner Entwicklungsarbeiten zeigen. Aktuelle EU-Pläne könnten dabei die MSNI-Qualitätsstandards in der Zukunft durchaus bestärken.
Nutzerfreundliche Datenschutzstandards und verständliche Spielregeln zur Datensparsamkeit sind Herausforderungen, denen sich MSNI bei der Entwicklung seines Demonstrators einer exemplarischen regionalen mobilen Tourismusanwendung stellt.

MSNI geht damit auf aktuelle Entwicklungen sowohl in der Politik als auch der IT-Welt ein, nach denen die Persönlichkeitsrechte der Nutzer ernst genommen werden. Unterstützt durch geplante EU-Vorgaben zur sorgfältigeren Verwendung der Nutzerdaten könnten sich die MSNI-Innovationen sogar als neuer Standard erweisen, bei dem der Datenschatz nicht länger über den Datenschutz geht.

Sollten sich die aktuell diskutierten Datenschutzregeln der EU-Kommission durchsetzen, müsste MSNI seine Qualitätsmerkmale jedenfalls nicht umstellen, sondern könnte zeigen wie - und vor allem - dass dieses neue Verständnis von Transparenz und persönlicher Datenhoheit umsetzbar ist. Im MSNI-Selbstverständnis soll der Begriff des Erlaubnisvorbehalts kein Lippenbekenntnis sein, sondern eine verständliche Form der Einwilligung bzw. Ablehnung bei der Profilbildung bedeuten.

Die Klickwege der User werden nur im individuell bewilligten Maß und zeitlichen Rahmen erfasst und zu klar definierten Servicezwecken ausgewertet. Wer also etwas über die geänderten Öffnungszeiten des Ausflugsziels seiner Wahl erfahren möchte, muss einer entsprechenden Erfassung z.B. seines geplanten Museumsbesuchs zuvor über die Profileinstellungen zustimmen und aktuelle Benachrichtigungen entsprechend erlauben.

Für die großen US-amerikanischen Unternehmen würden derartige Innovationen eine enorme Umstellung bedeuten und Teile ihres Geschäfts beschneiden. Ob sich ein Umdenken trotzdem lohnen würde, "wird der Markt entscheiden", schätzt auch der Großverleger Burda. Fest steht, dass eine Umstellung bereits bestehender Datenkraken zum Ausbeuten der Datenschätze enorme Kosten mit sich bringt. Entsprechend groß ist der Widerstand gegen die geplanten Datenschutzregeln der EU-Kommission.

Gegen die Regulierungsvorhaben zum Umgang mit Userdaten laufen Lobbyisten gerade entsprechend Sturm, um ihre Marktvorherrschaft im "Wilden Westen der internetbasierten Informationsverarbeitung" zu verteidigen. Auch die Bundesregierung hätte lieber nur eine "regulierte Selbstregulierung". Diese könnte zwar auch die Innovationskraft kleinerer Anbieter schützen und das Treiben der großen Player wie Google, Apple & Co durch Minimalvorgaben eingrenzen, aber die dafür notwendigen Regeln eben nur bedingt verbindlich vorgeben und wohl auch entsprechend schwach sanktionieren.

Die zuständige EU-Justizkommissarin und ihre Unterstützer möchten in ihrer Datenschutzverordnung den bereits bestehenden Grundsatz, dass jede personalisierbare Datenverarbeitung nur mit der Zustimmung des Verbrauchers geschehen darf, durch verbindliche Regeln stärken. Wer wie MSNI von vornherein auf Selbstbestimmung und Transparenz im Umgang mit Kundendaten setzt, kann hierzu nur viel Erfolg wünschen. (Corinna Gekeler)


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Das Projekt "Mobile semantische Navigation und Information" -MSNI - wird gefördert durch die Innovationsinitiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für die Neuen Länder.